Insolvenzrecht, Überschuldung - Horn & Kollegen Rechtsanwälte, Steuerberater Fachanwälte in Neckarsulm Kreis Heilbronn

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Informationen zur Überschuldung:

Die Überschuldung ist bei einer juristischen Person auch ein Eröffnungsgrund und in § 19 Insolvenzordnung geregelt.

Überschuldung liegt dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

 
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